Die Süddeutsche Zeitung hat im Dezember 2015 nach ausführlicher Recherche sechs Fälle vorgestellt. Der Bericht belegt die gesetzeswidrigen Aktivitäten der mit diesen Fällen befassten Jugendämter:
Frau Birgit Zeller schreibt in einem offenen Brief an die Süddeutsche Zeitung und rügt die Autoren des Beitrages:
Offenbar ist Frau Zeller entgangen, dass der SZ-Bericht keinesfalls als Jugendamts-Bashing im Sinne eines Generalangriffs auf die Institution "Jugendamt" bezeichnet werden kann, sondern dass sich der Bericht (siehe Überschrift!!!) mit sechs einzelnen Leidensgeschichten beschäftigt: SZ :"Manche Entscheidungen der Ämter sind verheerend - und wer einmal in die Mühlen geraten ist, kommt so leicht nicht mehr heraus. Sechs Leidensgeschichten.
Die Bedeutung des Wortes "manche"verdeutlicht, dass der Bericht sich mit besonderen Einzelfällen beschäftigt !
Frau Zeller behauptet weiter, offenbar ohne zuvor bei der Süddeutschen Zeitung die "objektiven Gegebenheiten" der Fälle nachgefragt zu haben, dass die Berichte nicht mit der Realität übereinstimmen könnten:
Frau Zeller nennt hierzu drei Beispiele (Zitat):
Die Blogautorin wird in drei Beiträgen zu den Vorwürfen von Frau Birgit Zeller Stellung nehmen.
Mit dem heutigen Blogbeitrag wird zum Vorwurf von Frau Birgit Zeller:
Richtig ist die Feststellung von Frau Zeller:
"Das dürfen sie nicht, denn sie unterliegen der Schweigepflicht und müssen die Regeln des Datenschutzes beachten".
Die folgenden Fallbeispiele belegen, dass Frau Zellers Feststellung"Therapeutinnen geben die Erkenntnisse, die sie im Rahmen ihrer Arbeit gewinnen, nicht an die Jugendämter weiter."unzutreffend ist:
1. Beispiel:
Frau Astrid Camps (Kinder- und Jugendpsychiaterin) hat unter Verletzung ihrer Schweigepflicht nach Inanspruchnahme von zwei probatorischen Sitzungen, nachdem das Jugendamt seinen 15-jährigen "Pflegling" zur Zwangspsychotherapie verpflichtet hatte, ohne Wissen der sorgeberechtigten Mutter und ohne Wissen der bereits 15-jährigen Jugendlichen an das Jugendamt berichtet. Dieser - unter Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht - verfasste Arztbericht ist Grundlage des Falles "Claudia" im Bericht der SZ !!!!.:
pseudonymisierter Orginalbeleg:
2. Beispiel:
Der folgende Bericht wurde von Frau Dr. Schmidbauer aus Heidelberg an das Jugendamt ohne Zustimmung der Mutter gesandt. Die Ärztin hat Strafanzeige gegen die Blogautorin gestellt und behauptet - obwohl die Mutter dieser Behauptung widerspricht- dass die Mutter die Ärztin für die Übermittlung des für sie negativen Arztberichtes von der Schweigepflicht entbunden hätte. Der Bericht und die ausdrückliche Empfehlung der Ärztin an den Vater "zur Vorlage an das Amtsgericht Wiesloch" wonach das 11-jährige Kind in die Kinder- und Jugendpsychiatrie ZI Mannheim zu verbringen sei wurde vom Amtsgericht Wiesloch auf Empfehlung des Jugendamtes umgesetzt. Der 11-jährige Junge verbrachte im ZI Mannheim cirka 3 Wochen. Das ZI Mannheim griff in das mütterliche Umgangsrecht ein und gestattete der sorgeberechtigten Mutter nur beaufsichtigte Umgänge!
Die Strafanzeige der Ärztin gegen die Blogautorin wurde vom unzuständigen Amtsgericht Wiesloch mit einem Strafbefehl erlassen vom Amtsgericht Wiesloch (sic!) beantwortet. Die Blogautorin hat hiergegen Widerspruch eingelegt.....:
Donnerstag, 26. Februar 2015 Richterin Fürstenau vom Amtsgericht Wiesloch ordnet zwangspsychiatrische Behandlung eines Scheidungskindes im Einstweiligen Verfahren an(1)
pseudonymisierte Orignalbelege:
3. Beispiel:
Der folgende Arztbericht an das Jugendamt entstand nachdem eine Mutter im Rahmen eines nachehelichen Umgangsstreites bei einer "psychotherapeutischen Beratung" zusammen mit ihrer 9-jährigen Tochter bei Herrn Dr. Huck gewesen war. Blogbericht:
Samstag, 24. Mai 2014 Jugendamt Kreis Gütersloh (1): KJP Dr. Wilfried Huck, LWL, heimliche Meldung an das Jugendamt
4. Beispiel:
Der Arztbericht von Frau Dr. Eckhart-Ringel vom Klinikum Elmshorn wurde nach einem Aufenthalt der fast 14-jährigen Tochter in der Klinik - ohne Wissender sorgeberechtigten Mutter - an das Jugendamt verfasst. Die Mutter war dort nicht untersucht worden. Sie wurde von Frau Dr. Eckhart-Ringel einfach für "psychisch krank" erklärt. Der Arztbericht enthält Hinweise, dass zwischen Klinikärztin und Jugendamt bereits weitere Informationen ausgetauscht worden sein könnten. Welcher Täterkontakt und um welche Taten es gehen soll wird nicht beschrieben. Der Arztbericht wurde ohne vorher die sorgeberechtigte Mutter zu informieren, übersandt. Eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage fehlt....weitere Informationen: Mittwoch, 30. April 2014
5. Beispiel:
Der folgende Arztbericht wurde - ebenfalls ohne Entbindung von der Schweigepflicht durch den bereits fast 15-jährigen Jungen und seiner sorgeberechtigten Mutter an das Amtsgericht Kempten übersandt. Auch dem Jugendamt hat der Arzt ohne Schweigepflichtentbindung Bericht erstattet (siehe Hinweise im Bericht an das Amtsgericht im zugehörigen Blogbeitrag). Das LG München reagierte auf die Folgen (= Sorgerechtsentzug und freiheitsentziehende Unterbringung) mit Aufhebung des auf Arztempfehlung ergangenen Gerichtsbeschlusses des AG Kempten:
Dienstag, 11. Februar 2014
Oberarzt beim Josefinum Klinikum in Kempten gibt dem Amtsgericht Kempten die gerichtliche Entscheidung vor
und hier:
Montag, 23. November 2015
Gefangenschaft der Jugendlichen im Rhein-Sieg-Kreis: Ende immer noch nicht absehbar - Beschluss des OLG München belegt Rechtswidrigkeit in einem ähnlichen Fall
FAZIT:
Die Behauptung von Frau Birgit Zeller:
TherapeutInnen geben die Erkenntnisse, die sie im Rahmen ihrer Arbeit gewinnen, nicht an die Jugendämter weiter.
entspricht nicht der "Realität" !
Diese Feststellung kann in dieser verallgemeinernden Form daher nicht getroffen werden. Es gibt sehr viele "Einzelfälle", welche die Behauptung von Frau Zeller widerlegen. Leider.....
Wann stellt sich die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter dieser Realität, statt die Realität zu verleugnen und BerichterstatterInnen dieser Realität in beleidigender Weise in die Nähe von Neonazis zu rücken?
In fremden Händen
aus Heft 50/2015 FamilieIn fremden Händen Protokolle: Katrin Langhans und Rainer Stadler Illustrationen: Mrzyk & MoriceauFrau Birgit Zeller ist Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. Angesichts der in der SZ erschienen Berichte sah sich die Vorsitzende zu Kritik veranlasst und eine "faire Berichterstattung"über die Arbeit der Jugendämter zu fordern. (= Unterstellung, dass die Berichterstattung des SZ nicht "fair" sei.
Jugendämter greifen zunehmend in Familien ein und bringen Kinder in Heimen oder Pflegefamilien unter. MancheEntscheidungen der Ämter sind verheerend - und wer einmal in die Mühlen geraten ist, kommt so leicht nicht mehr heraus. Sechs Leidensgeschichten
Frau Birgit Zeller schreibt in einem offenen Brief an die Süddeutsche Zeitung und rügt die Autoren des Beitrages:
"Ich vermisse hier die sonst in Ihrem Hause übliche umfassende Recherche aus unterschiedlichen Sichtweisen zu einem Sachverhalt." (Zitat aus offenen Brief der Vorsitzenden des bagljae)Frau Zeller schreibt weiter:
"Da es aber so einfach ist, sich am wohlfeilen Jugendamts-Bashing zu beteiligen, konzentrieren Sie den Generalangriff Ihres Artikels auf diese Institution" (Zitat aus offenen Brief der Vorsitzenden des bagljae)
Begriffserläuterung:Bashing(von engl.bashing„öffentliche Beschimpfung“ bzw. bash„heftiger Schlag“) steht für - Bashing, verbaler oder physischer Angriff im Zuge eines Konflikts |
Offenbar ist Frau Zeller entgangen, dass der SZ-Bericht keinesfalls als Jugendamts-Bashing im Sinne eines Generalangriffs auf die Institution "Jugendamt" bezeichnet werden kann, sondern dass sich der Bericht (siehe Überschrift!!!) mit sechs einzelnen Leidensgeschichten beschäftigt: SZ :"Manche Entscheidungen der Ämter sind verheerend - und wer einmal in die Mühlen geraten ist, kommt so leicht nicht mehr heraus. Sechs Leidensgeschichten.
Die Bedeutung des Wortes "manche"verdeutlicht, dass der Bericht sich mit besonderen Einzelfällen beschäftigt !
Frau Zeller behauptet weiter, offenbar ohne zuvor bei der Süddeutschen Zeitung die "objektiven Gegebenheiten" der Fälle nachgefragt zu haben, dass die Berichte nicht mit der Realität übereinstimmen könnten:
"Sie lassen diese Weltsicht unkommentiert als Wahrheit stehen, obwohl sich an vielen Stellen erkennen lässt, dass diese persönliche Wahrheit nicht mit den objektiven Gegebenheiten übereinstimmen kann." (Zitat aus offenen Brief der Vorsitzenden des bagljae)Frau Zeller unterstellt den Autoren, dass die Berichte der Betroffenen nicht wahr sein könnten und die Autoren nicht in der Lage gewesen wären, den "Realitätsverlust" der betroffenen Personen der Leidensgeschichten zu erkennen:
Realitätsverlust bezeichnet die Unfähigkeit eines Menschen, das eigene Handeln mit der Objektivität der realen Welt und der Denkweise seines Umfeldes in Einklang zu bringen. |
Frau Zeller nennt hierzu drei Beispiele (Zitat):
Nur drei Beispiele, an denen sich dies auch für nicht voreingenommene Beobachter leicht erkennen lässt:
- Therapeutinnen geben die Erkenntnisse, die sie im Rahmen ihrer Arbeit gewinnen, nicht an die Jugendämter weiter. Das dürfen sie nicht, denn sie unterliegen der Schweigepflicht und müssen die Regeln des Datenschutzes beachten.
- Wenn eine Schule das Jugendamt einschaltet und dieses reagiert, dann muss es dafür gute Gründe haben. Eine Gewichtszunahme und eine fehlende Versicherung, wie von der betroffenen Mutter behauptet, werden dafür mit Sicherheit nicht ausreichen.
- Wenn ein Gericht einem Bürger wegen kritischer Äußerungen über das Jugendamt eine hohe Geld- und Haftstrafe androht, dann muss dieser die JugendamtsmitarbeiterInnen mit Gewalt in erheblichem Maße bedroht haben.
Weitere Äußerungen von Frau Zeller: Offener Brief der Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter des BeitragesFrau Zeller argumentiert in ihrem offenen Brief nach dem Motto "Was nicht sein kann, darf nicht sein"und wenn es doch so ist, dass etwas stattfindet, was nicht sein kann, dann ist es einfach nicht wahr und jene Personen, welche über das berichten, was nicht sein kann, leiden unter psychischen Störungen (sic!) (= Realitätsverlust) oder werden von Frau Zeller mit Neonazis gleichgesetzt. Ob hier "wohlfeiles "Presse- und Medien-Bashing" vorliegt?....diese Einschätzung liegt in der Wahrnehmung des jeweiligen Lesers...........
Die Blogautorin wird in drei Beiträgen zu den Vorwürfen von Frau Birgit Zeller Stellung nehmen.
Mit dem heutigen Blogbeitrag wird zum Vorwurf von Frau Birgit Zeller:
"Therapeutinnen geben die Erkenntnisse, die sie im Rahmen ihrer Arbeit gewinnen, nicht an die Jugendämter weiter. Das dürfen sie nicht, denn sie unterliegen der Schweigepflicht und müssen die Regeln des Datenschutzes beachten."Stellung bezogen. Falsch ist dabei die Feststellung:"Therapeutinnen geben die Erkenntnisse, die sie im Rahmen ihrer Arbeit gewinnen, nicht an Jugendämter weiter".
Richtig ist die Feststellung von Frau Zeller:
"Das dürfen sie nicht, denn sie unterliegen der Schweigepflicht und müssen die Regeln des Datenschutzes beachten".
Die folgenden Fallbeispiele belegen, dass Frau Zellers Feststellung"Therapeutinnen geben die Erkenntnisse, die sie im Rahmen ihrer Arbeit gewinnen, nicht an die Jugendämter weiter."unzutreffend ist:
1. Beispiel:
Frau Astrid Camps (Kinder- und Jugendpsychiaterin) hat unter Verletzung ihrer Schweigepflicht nach Inanspruchnahme von zwei probatorischen Sitzungen, nachdem das Jugendamt seinen 15-jährigen "Pflegling" zur Zwangspsychotherapie verpflichtet hatte, ohne Wissen der sorgeberechtigten Mutter und ohne Wissen der bereits 15-jährigen Jugendlichen an das Jugendamt berichtet. Dieser - unter Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht - verfasste Arztbericht ist Grundlage des Falles "Claudia" im Bericht der SZ !!!!.:
pseudonymisierter Orginalbeleg:
2. Beispiel:
Der folgende Bericht wurde von Frau Dr. Schmidbauer aus Heidelberg an das Jugendamt ohne Zustimmung der Mutter gesandt. Die Ärztin hat Strafanzeige gegen die Blogautorin gestellt und behauptet - obwohl die Mutter dieser Behauptung widerspricht- dass die Mutter die Ärztin für die Übermittlung des für sie negativen Arztberichtes von der Schweigepflicht entbunden hätte. Der Bericht und die ausdrückliche Empfehlung der Ärztin an den Vater "zur Vorlage an das Amtsgericht Wiesloch" wonach das 11-jährige Kind in die Kinder- und Jugendpsychiatrie ZI Mannheim zu verbringen sei wurde vom Amtsgericht Wiesloch auf Empfehlung des Jugendamtes umgesetzt. Der 11-jährige Junge verbrachte im ZI Mannheim cirka 3 Wochen. Das ZI Mannheim griff in das mütterliche Umgangsrecht ein und gestattete der sorgeberechtigten Mutter nur beaufsichtigte Umgänge!
Die Strafanzeige der Ärztin gegen die Blogautorin wurde vom unzuständigen Amtsgericht Wiesloch mit einem Strafbefehl erlassen vom Amtsgericht Wiesloch (sic!) beantwortet. Die Blogautorin hat hiergegen Widerspruch eingelegt.....:
Donnerstag, 26. Februar 2015 Richterin Fürstenau vom Amtsgericht Wiesloch ordnet zwangspsychiatrische Behandlung eines Scheidungskindes im Einstweiligen Verfahren an(1)
pseudonymisierte Orignalbelege:
3. Beispiel:
Der folgende Arztbericht an das Jugendamt entstand nachdem eine Mutter im Rahmen eines nachehelichen Umgangsstreites bei einer "psychotherapeutischen Beratung" zusammen mit ihrer 9-jährigen Tochter bei Herrn Dr. Huck gewesen war. Blogbericht:
Samstag, 24. Mai 2014 Jugendamt Kreis Gütersloh (1): KJP Dr. Wilfried Huck, LWL, heimliche Meldung an das Jugendamt
4. Beispiel:
Der Arztbericht von Frau Dr. Eckhart-Ringel vom Klinikum Elmshorn wurde nach einem Aufenthalt der fast 14-jährigen Tochter in der Klinik - ohne Wissender sorgeberechtigten Mutter - an das Jugendamt verfasst. Die Mutter war dort nicht untersucht worden. Sie wurde von Frau Dr. Eckhart-Ringel einfach für "psychisch krank" erklärt. Der Arztbericht enthält Hinweise, dass zwischen Klinikärztin und Jugendamt bereits weitere Informationen ausgetauscht worden sein könnten. Welcher Täterkontakt und um welche Taten es gehen soll wird nicht beschrieben. Der Arztbericht wurde ohne vorher die sorgeberechtigte Mutter zu informieren, übersandt. Eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage fehlt....weitere Informationen: Mittwoch, 30. April 2014
5. Beispiel:
Der folgende Arztbericht wurde - ebenfalls ohne Entbindung von der Schweigepflicht durch den bereits fast 15-jährigen Jungen und seiner sorgeberechtigten Mutter an das Amtsgericht Kempten übersandt. Auch dem Jugendamt hat der Arzt ohne Schweigepflichtentbindung Bericht erstattet (siehe Hinweise im Bericht an das Amtsgericht im zugehörigen Blogbeitrag). Das LG München reagierte auf die Folgen (= Sorgerechtsentzug und freiheitsentziehende Unterbringung) mit Aufhebung des auf Arztempfehlung ergangenen Gerichtsbeschlusses des AG Kempten:
Dienstag, 11. Februar 2014
Oberarzt beim Josefinum Klinikum in Kempten gibt dem Amtsgericht Kempten die gerichtliche Entscheidung vor
und hier:
Montag, 23. November 2015
Gefangenschaft der Jugendlichen im Rhein-Sieg-Kreis: Ende immer noch nicht absehbar - Beschluss des OLG München belegt Rechtswidrigkeit in einem ähnlichen Fall
FAZIT:
Die Behauptung von Frau Birgit Zeller:
TherapeutInnen geben die Erkenntnisse, die sie im Rahmen ihrer Arbeit gewinnen, nicht an die Jugendämter weiter.
entspricht nicht der "Realität" !
Diese Feststellung kann in dieser verallgemeinernden Form daher nicht getroffen werden. Es gibt sehr viele "Einzelfälle", welche die Behauptung von Frau Zeller widerlegen. Leider.....
Wann stellt sich die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter dieser Realität, statt die Realität zu verleugnen und BerichterstatterInnen dieser Realität in beleidigender Weise in die Nähe von Neonazis zu rücken?