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Channel: Kinder- und Jugendhilfe unter der Lupe
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Neues familiengerichtliches Sachverständigenrecht: Psychologische und psychiatrische Gutachterlobbyisten definieren die Erziehungswissenschaften neu (eine Glosse)

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Gesetzgebungsverfahren, 25. September 2015: Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit   
"Die Regierungskoalition hat sich deshalb im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode die Gewährleistung der Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger sowie die Verbesserung der Qualität von Gutachten zum Ziel gesetzt."

Die Berufsverbände der PsychologInnen und PsychiaterInnen haben am neuen Sachverständigenrecht als einzige "Sachverständige" bei der Gesetzgebung mitgewirkt.....

Sie gaben und geben vor, was Sachverständigengutachten im Familienrecht zukünftig beinhalten sollen.....
Dank hervorragender Lobbyarbeit können die "neuen" Erziehungswissenschaftlerdes 21. Jahrhunderts FamilienrichterInnen erklären, wer erziehen kann und wer nicht !

Keine Sorge....erziehungswissenschaftliche Erkenntnisse spielen hier mit Sicherheit keine Rolle !

Denn: Die Psychoexperten garantieren dank ihrer guten Lobbyarbeit allen Eltern, dass keine "fremden" Wissenschaften in dasvon PsychiaterInnen und PsychologInnen profitable Gutachtengeschäft Eingang finden kann....denn das wäre für diese äußerst profitablen Geschäftszweige der Diplom PsychologInnen und medizinisch ausgebildeten PsychiaterInnen nicht unbedingt förderlich gewesen.

Sonst könnte doch glatt jemand auf die Idee kommen, in seinem Sachverständigengutachten Schlussfolgerungen aus der Scheidungsfolgenforschung, aus der Pflegekindforschung und anderen Erkenntnissen aus der empirischen Erziehungswissenschaft zu erwarten.

Zum Glück geschieht dies nicht, denn davon haben nur wenige PsychologInnen und fast gar keine PsychiaterInnen eine Ahnung. Auch entwicklungspsychologisches, sozialpädagogisches oder pädagogisch-psychologisches Wissen scheint in Gutachterkreisen wenig geschätzt zu sein.

Besonders schwerwiegend wären denn auch die Folgen für die deutsche Heim- und Pflegeindustrie, wenn Sachverständige sich tatsächlich mit den Folgen ihrer eigenen Empfehlungen auseinandersetzen würden.......Denn wer zwischen

  • Elternerziehung und Heimerziehung
  • Elternerziehung und Pflegeelternerziehung

tatsächlich abwägen will, der müsste sich auch noch das Heim oder die Familie genauer ansehen, in welches das jeweilige Kind kommen wird oder wo sich das jeweilige Kind gerade aufhält. Keine Sorge - die Gutachterlobby hat verhindert, dass eine Abwägung zwischen Heim- und Pflegeelternerziehung versus Elternerziehung eine Rolle spielt.

Solche Abwägungen in Sachverständigengutachten würden zur unvertretbarer Mehrarbeit und zu sorgfältigen Prüfungen zwingen, welche aus Kostengründen nicht zu leisten ist. Jeder weiß: Qualität hat seinen Preis. Es gibt nur soviel Qualität, wie benötigt wird.....

Man bedenke, dass GutachterInnen nicht noch die "Bindungs-" und "Erziehungsfähigkeit" der HeimmitarbeiterInnen, welche in Wechselschicht die Kinder betreuen, jeweils einzeln beleuchten können! Jedes Heimkind wird gleich von mehreren "Erziehungsexperten" betreut und nach dem "Nürnberger-Trichter-Modell" nach Vorgabe des Gutachters "umerzogen" oder "umkonditioniert". Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Kinder, welche lange genug in Pflegefamilien und Heimen großgezogen worden sind, sorgen für weiteren Nachwuchs für die von ihnen besuchten Einrichtungen......

Heimkinder, welche ihrerseits Eltern werden, sollen angeblich nicht in der Lage sein, familiäre Bindungen und Beziehungen zu pflegen und aufzubauen,denn solche Bindungen und Beziehungen lernen die Kinder im Heim nicht kennen......Einer jungen Mutter wurde mit dieser Begründung ihr Baby weggenommen....

Ernsthaft: Wie sähe nun ein Gutachten aus, welches sich nicht nur mit den vermuteten Fähigkeiten und psychischen Störungen der Eltern befasst, aus? Wie müsste ein Gutachten aufgebaut sein, welches das "Kind" im Blickpunkt hat?
Antwort: Es müsste sich fragen, ob eine Trennung zwingend notwendig ist, ob Kinder unter der Elterntrennung leiden, ob die Heimerziehung als solche für die kindliche Entwicklung förderlich oder schädlich ist....Es müsste sich mit den Erkenntnissen der Hospitalismus- und Deprivationsforschung auseinander gesetzt haben. Es müsste die Besonderheiten institutioneller Erziehungseinrichtungen benennen .....Es müsste mitteilen, wie sich das Leben für ein Kind ändert, wenn es in einer Pflegefamilie oder im Heim lebt.
In einem solchen Fall müssten sich GutachterInnen Gedanken darüber machen, wie ein Kind die Trennung von seiner Herkunftsfamilie verarbeitet, wie die Bindungen sich verändern, wenn das Kind statt bei den Eltern in ein Heim oder in eine Pflegefamilie gebracht wird. 
Keine Sorge, so weit wird es nicht kommen, das Kind spielt weiterhin überhaupt keine Rolle im Sachverständigenrecht......das hat das neue Sachverständigenrecht - dank Lobbyarbeit - erfolgreich verhindert....
Denn dann müssten GutachterInnen sich darüber Gedanken machen, welche familiären und außerfamililären Beziehungen und Freundschaften für das Kind protektiven Charakter haben und was dem Kind durch einen Aufenthaltswechsel verloren geht. Sie müssten die schützenden und die Risikofaktoren für das Kind identifizieren und müssten das "Überwiegen der Risikofaktoren" feststellen. Kurz: ein Sachverständigengutachten müsste sich mit komplexeren Fragestellungen befassen, als dies die "Monowissenschaft" wie die Psychologie bzw. Psychiatrie je getan hat....und es müsste über die konkrete Situation , der von seinen Feststellungen betroffenen Kinder nachdenken.... ein Ding der Unmöglichkeit !?...

Die Psychologie befasst sich zwar mit dem Seelenleben eines Menschen, jedoch nicht mit der Komplexität eines familiären Systems inmitten unserer Gesellschaft. Die Psychiatrie befasst sich mit seelischen Erkrankungen, jedoch nicht mit Familie, Familienleben, Schule, Peer-Group, Kindheit und Erziehung.

Merke: Fragen zur Pflege und Erziehung eines Kindes / Jugendlichen werden aus Sicht der Gutachterlobbyisten nicht von Erziehungsexperten beantwortet. Aus Sicht der Gutachterlobby ist jeder Mensch ein "Erziehungsexperte". PsychologInnen und PsychiaterInnen brauchen kein spezifisches erziehungswissenschaftliches Wissen um FamilienrichterInnen mitzuteilen, wer in ihren Augen "erziehungsfähig" ist oder nicht.

Die Frage, wer erziehungsfähig ist und wer nicht, kann nur diejenige Person beantworten, welche nicht in der Lage ist zu erklären /zu definieren was unter "Erziehungsfähigkeit"überhaupt zu verstehen ist.


Wo kommen wir denn hin, wenn wir - außer der Feststellung, dass Eltern bindungs- und erziehungsunfähig sind - auch noch feststellen müssten, ob das Kind eine Bindung zum/zur  HeimerziehIn hat, oder der/die HeimerzieherIn nach den Kriterien der Sachverständigen ihrerseits erziehungsfähig sind ? Wer soll solche Gutachten bezahlen?

Merke:Pflegeeltern und HeimerzieherInnen sind nach geltendem Sachverständigenrecht grundsätzlich erziehungsfähig und bindungsgeeignet !

Pflegeeltern: 
Sie müssen nicht untersucht werden, ob sie "erziehungsfähig" sind. Pflegeeltern haben Kurse besucht und ihre "Erziehungsfähigkeit" wird vom Jugendamt "überwacht". Wieso sollte daher ein Sachverständiger sich Gedanken darüber machen, was mit jenen Kindern geschieht, deren Eltern sie für "erziehungsunfähig" oder "bindungsintolerant" oder "überbemutternd" u.a. "diagnostiziert" haben?

HeimerzieherInnen:
Heimerzieherinnen haben eine Ausbildung bekommen. Sie wissen aus Sicht des Staates wie "richtig" erzogen wird. Sie erziehen immer gut und richtig und halten auch die "richtige" professionelle Distanz zu den HeimbewohnerInnen. Die Heimaufsicht hat wenig zu tun bzw. braucht nicht viel zu tun. Die HeimerzieherInnen bezeugen regelmäßig, dass nach höchsten Qualitätsstandards gearbeitet wird..... Die Qualität wird durch qualitativ hochwertige selbst gefertigte Dokumentationsberichte belegt.....


Nun könnte jemand auf die Idee kommen, dass auch Eltern "Kurse"  besuchen könnten oder entsprechend geschult werden, damit diese lernen, wie sie "richtig" erziehen bzw. wie sie "erziehungsfähig" werden......Das geht nicht, das wäre zu teuer, dafür haben Jugendämter keine Gelder.....?

Warum?: Familiengerichtsverfahren, Verfahrensbeistandschaften und Gerichtsgutachter kosten den Steuerzahler viel Geld - für präventive Jugendhilfearbeit und für Elternkurse ist das nötige Geld daher nicht (mehr) vorhanden. Viele anwaltliche VerfahrensbeiständInnen und psychologische/psychiatrische GutachterInnen bestreiten ihren Lebensunterhalt mit ihrer Tätigkeit. Präventive Familien- und Elternarbeit würden diesen Berufszweigen möglicherweise das "Wasser abgraben", weshalb als Verfahrensbeistand tätige Rechtsanwälte und Sachverständige die Zukunft ihrer Branche gefährdet sehen, wenn der Staat auf die Idee kommen würde, dass Eltern und Kindern mit Elternkursen oder Freizeitangeboten für Kinder und Jugendlichen "unter die Arme" gegriffen werden würde.


Das sind zwar "mildere Maßnahmen" wie sie der Gesetzgeber in seinen Wunschkatalog geschrieben hat, erwünscht sind sie deshalb noch lange nicht ! Das wäre schädlich für die Wirtschaft....denn die Gutachterlobbyisten können zwar Gutachten schreiben, was nicht heißt, dass diese in der Lage wären, statt Gutachten zu schreiben .....schlecht bezahlte Elternkurse anzubieten...
   
Merke: Die Kinder stehen nicht im Mittelpunkt der Begutachtung, sondern die Eltern. Das Kindeswohl hängt aus Sicht der pschologisch-psychiatrischen Expertengruppe nämlich ausschließlich von den Eltern ab.

Eine sog."retroaktive Sozialisation", angeborene Temperamentseigenschaften, kompetente Eltern, entwicklungsbedingte "Verhaltensauffälligkeiten", nur vorübergehende Auffälligkeiten, Schulmobbing, Mitschülermobbing, negative Folgen institutioneller Erziehungseinrichtungen existieren in den Augen der Gutachterlobby tatsächlich nicht. Entsprechende Forschungsergebnisse sind unbekannt, oder werden ignoriert.

Keinerlei (negativen) Einfluss auf die kindliche Entwicklung und das kindliche Wohlbefinden haben daher nach Maßgabe der psychologisch-psychiatrischen Expertengruppe die finanzielle Ausstattung der Herkunftsfamilie, die notwendige Berufstätigkeit der Eltern, Qualität der Kita, MitschülerInnen, Qualität der Schule, Erziehugnskompetenz von ErzieherInnen und LehrerInnen,  Peer-Group und außenstehende Dritte.

Kinder sind aus ihrer Sicht "Produkte" ihrer Eltern..... Das "Nürnberger-Trichter-Modell"einer überholten Pädagogik wird von diesen Experten bedient.


Die psychologsisch-psychiatrische Expertengruppe und die von ihnen vertretene "naive" Erziehungswissenschaft, glaubt  nämlich, dass Kinder ein "Produkt" ihrer Eltern sei. Selbst wenn Kinder sich jahrelang im Heim aufhalten, werden dort entwickelte Auffälligkeiten den Eltern zugeschrieben und die Sachverständigen "feiern" ihre zuvor gemachten gutachterlichen Prophezeihungen......

Das neue Sachverständigenrecht stellt dank profunder Lobbyarbeit das bisherige familienzerstörerische Begutachtungswesen sicher. Die Gefahr ist gebannt. Es ist gewährleistet, dass auch nach neuem Sachverständigenrecht die wissenschaftliche Verengung erhalten bleibt und systemische wissenschaftliche Ansätze, wie die Erziehungswissenschaft weiterhin nichts mit der juristischen Beurteilung von Familie zu tun hat.

Die geschäftstüchtige am Gewinn orientierte Heim- und Pflegeelternlobby kann aufatmen, die Zukunft ist gesichert und niemand wird sich mit Fragen der Heimerziehung oder Ersatzelternschaft auseinander setzen.

JugendamtsmitarbeiterInnen können zufrieden sein, sie müssen sich auch weiterhin nicht persönlich um ihr Klientel kümmern oder sich gar  Gedanken über "mildere" Maßnahmen machen. Sie müssen sich weiterhin nicht darum kümmern, welche niedrigschwelligen Angebote Jugendämter vor Ort Eltern und Kindern anbieten können.


Sie müssen glücklicherweise nicht abwägen, welche Folgen z.B. eine Heimunterbringung für ein Kind haben kann und ob unter diesen Umständen z.B. die von den Psycho-Experten festgestellte schwache Bindung oder Erziehungsunfähgikeit der Elternteile so schwerwiegend ist, dass ein Heimaufenthalt die bessere Alternative für das Kind darstellt.

Keine Angst: die Lobby hat erneut erfolgreich verhindert, dass ihre Untersuchungen zu "Bindung" und "Erziehungsfähigkeit" bei Elternteilen, auch auf Pflegeeltern oder HeimerzieherInnen ausgedehnt wird. Dass sie gar nicht mit wissenschaftlichen Methoden gemessen werden kann, das sagte ich schon weiter oben....

Glücklicherweise können beide Berufsgruppen auf jahrzehntelange Lobbyarbeit zurückgreifen und ihre spezifisch "forensischen" Wissensbestände für ihre Zwecke sichern.

Denn die forensische Psychologie und Psychiatrie hat ihre massiven Schwachpunkte, weshalb die Gutachterlobbyvereine das neue Sachverständigenrecht für die Bundesregierung in ihrem Sinne gestalten mussten.......

Jeder weiß, dass das Familienrecht die Besonderheit aufweist, dass Erziehungswissenschaften nichts im Familienrecht zu suchen haben.....

Hier ist nur das Wissen über psychische Störungen gefragt und davon hat die Bevölkerung genug. Der Bürger leidet unter Depressionen, er leidet unter Wahnvorstellungen oder unter Suizidgedanken, unter Neutrotizismus und anderen psychischen Problemen,keiner ist frei davon...weshalb unter Garantie jeder Sachverständige nach Belieben Feststellungen treffen kann.....

mit der kleinen Einschränkung, dass zukunftig, wenigstens der äußere Aufbau eines Sachverständigengutachtens nach klaren Vorgaben zu erfolgen hat......der Inhalt soll wissenschaftlich sein und wissenschaftlich ist nicht das, was "Wissenschaftler" definieren, sondern was die Gutachterlobby zu ihrer "Wissenschaft" erklärt hat....

Die Forschung kann nicht belegen, dass das "Bürgerleid" der durchgehend psychisch gestörten, neurotischen Bevölkerung, direkte Auswirkungen auf das Kindeswohl hat......es reicht wenn die forensische "Fachliteratur" ohne Belege darauf hinweist und jede ausgemachte psychische "Störung" zu Bedenken hinsichtlich der sog. "Erziehungsfähigkeit" eines Elternteiles führt.....

Erziehungswissenschaftliche Erkenntnisse werden - ausweislich des Gesetzesentwurfes - hierzu nicht benötigt.... Wozu auch?

Und da PsychologInnen und PsychiaterInnen auch das nicht Messbare messen (= Erziehungsfähigkeit, = Bindung, = Beziehungen (s.dazu Beitrag "symbiotische Beziehung"), und auf dem Wege mehr oder weniger gekonnter, sog. "Explorationsgespräche"  und Befragung Dritter (von Kritikern als sog. "Stammtisch- Gutachterei" oder "Klatsch- und Tratsch-Gutachten" bezeichnet) messerscharf feststellen können, ob Eltern erziehungsfähig sind, welches Kind an welchen Elternteil die engere Bindung hat (was auch immer das ist), welches Kind die Wahrheit oder Unwahrheit sagt, oder welches Kind an welchen Elternteil ggf. zu eng gebunden ist, ist diese Berufsgruppe besonders prädestiniert, den Gerichten - dank ihres Expertentums - zu zeigen, welcher Elternteil der bessere, erziehungsfähigere oder welche bezahlten Eltern oder bezahlten Institutionen die "bessere" Erziehung bieten....

Ein Glück, das die Erziehungswissenschaft über wenige Wissenschaftler verfügen,welche sich mit dem Gegenstand der Erziehungswissenschaft in der familiengerichtlichen Praxis auseinander gesetzt haben, sonst hätten die Gutachterlobbyisten diesen Gesetzesentwurf wohl nicht auf den Weg bringen können.....


(Fortsetzung folgt....)

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