Das nachfolgende Urteil hat die 26. Kammer des Verwaltungsgerichtes Köln in einem ähnlichen Fall wie der 16-jährigen des Rhein-Sieg-Kreises im Jahre 2014 gegen das Jugendamt Bonn erlassen. Der Beschluss deckt sich mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Ausführlich: